Technische Informationen

Da eine offizielle, textliche und bildliche Beschreibung der Bemaßung seitens des DSB bislang noch nicht vorliegt, hat sich die Landessportleitung zunächst auf folgende Formulierung festgelegt: „Die Neigung des oberen Flügels der Schaftkappe darf das Maß von 25 mm nicht überschreiten. Gemessen im rechten Winkel zur Laufachse ist die ausgehende Senkrechte am entferntesten Punkt des oberen Flügels anzusetzen. Die entgegengesetzte Linie ist am tiefsten, untersten Punkt der Schaftkappe anzusetzen.“

Nach eingehender Diskussion hat der SpoAS Schießsport des RSB einstimmig, bei einer Enthaltung, beschlossen, dass bei den Landesverbandsmeisterschaften (LVM) 2025 in den Disziplinen Luftgewehr – Auflage (1.11.xx) , KK 50 m – Auflage (1.41.xx) und KK 100 m – Auflage (1.36.xx) die Schaftkappen der für die LVM zugelassenen Schützen*innen am Wettkampftag der LVM vor Ort kontrolliert werden! Sofern das Maß von 25 mm überschritten ist, werden die Schützen*innen aufgefordert, ihr Sportgerät vor Ort entsprechend der Vorgaben anzupassen!